Meine jüngsten Erfahrungen mit der Stadt Port Phillip (CoPP) in Bezug auf den Umgang mit unschönen Graffitis waren positiv. Nachdem er die Frage durchgearbeitet hatte, was Kunst oder Wandbilder im Vergleich zu normalen Graffiti ausmachte, bewegte sich der Ratsbeamte schnell und ein Schandfleck in einer Straße von St. Kilda wurde zwischen der CoPP und dem Landbesitzer gelöst. Inzwischen wurde das Gebäude entsorgt und neu gestrichen.
Gemäß den örtlichen Gesetzen der Stadt Port Phillip von 2023 zu Gemeinschaftseinrichtungen können Sie etwas mit unansehnlichen Naturstreifen, Müll oder Gebäuden tun, die in Ihrer Gegend mit Graffitis beschmiert, baufällig oder anderweitig sind. Im Folgenden werden die Vorschriften beschrieben, die bei jeder Überweisung an die Stadt Port Phillip zum Handeln eingesehen werden können.
Baufällige Gebäude fallen unter Division 2, Abschnitt (c).
(c) muss jedes Gebäude oder jede andere Struktur in einem guten Zustand und guten Zustand halten, einschließlich der Durchführung vorübergehender Reparaturen, die erforderlich sind, um die Sicherheit vor Ort zu gewährleisten und den Anschein von Vernachlässigung zu vermeiden, der mit anderen Räumlichkeiten in der Nähe unvereinbar ist.
Mit Graffiti besprühte Gebäude fallen unter Abschnitt 57 3(d) des örtlichen Rechts des Rates.
(d) darf nicht zulassen, dass Graffiti auf Gebäuden, Mauern, Zäunen, Pfosten oder anderen Strukturen oder Gegenständen verbleiben, die auf diesem Grundstück errichtet wurden
Relevante Verordnung: Division 2 – Räumlichkeiten – unansehnlich oder gefährlich
Gefährliches oder unansehnliches Land
(1) Ein Eigentümer oder Besitzer eines Grundstücks darf nicht zulassen, dass dieses Grundstück in einer gefährlichen oder unansehnlichen Weise instand gehalten wird.
(2) Ein Grundstückseigentümer oder -nutzer darf den an das Grundstück angrenzenden Naturstreifen oder Fußweg nicht unansehnlich gestalten oder mit Möbeln oder anderen Gegenständen belegen.
(3) Für die Zwecke von Unterabschnitt (2) schließt der Eigentümer des Grundstücks, wenn das an den Naturstreifen oder Fußweg angrenzende Land eine oder mehrere Eigentümergemeinschaften hat, die Eigentümergemeinschaften ein.
(4) Ohne Einschränkung des Absatzes (1) gilt für den Eigentümer oder Nutzer eines Grundstücks, auf dem sich ein Gebäude oder eine andere Struktur befindet, die unbewohnt, für den Bezug oder die normale Nutzung ungeeignet oder die meiste Zeit nicht bewohnt ist:
(a) darf nicht zulassen, dass Gebäude oder andere Bauwerke verfallen oder weiter verfallen.
(b) muss alle angemessenen Schritte unternehmen, um das Gebäude oder andere Bauwerk und das Grundstück, auf dem es errichtet wurde, vor unbefugtem Zugriff zu sichern.
(c) muss jedes Gebäude oder jede andere Struktur in einem guten Zustand und guten Zustand halten, einschließlich der Durchführung vorübergehender Reparaturen, die erforderlich sind, um die Sicherheit vor Ort zu gewährleisten und den Anschein von Vernachlässigung zu vermeiden, der mit anderen Räumlichkeiten in der Nähe unvereinbar ist.
(d) dürfen nicht zulassen, dass Graffiti auf Gebäuden, Mauern, Zäunen, Pfosten oder anderen Strukturen oder Objekten verbleiben, die auf diesem Grundstück errichtet wurden; Und
(e) wird jeden Monat eine neue Straftat nach diesem lokalen Gesetz begehen, wenn ein Verstoß gegen diesen Unterabschnitt andauert, es sei denn, es wurden wirksame Maßnahmen ergriffen, um einen Verstoß zu beheben.
(5) Einer Straftat nach Absatz (1) oder (4) macht sich nicht schuldig, wenn diese Person aufgrund von Alter, Krankheit oder Behinderung nicht in der Lage ist, die Gefahrenquelle zu beseitigen oder die erforderlichen Wartungs- und Reparaturarbeiten durchzuführen .