Chinese (Simplified) Chinese (Traditional) English French German Greek Hindi Indonesian Italian Japanese Korean Malay Spanish Vietnamese Print Bauantrag für Wohnhaus in St. Kilda . abgelehnt Port Phillip Council hat eine Baugenehmigung für Wohnhäuser in der Octavia Street 31 in St. Kilda verweigert. Der Rat lehnte einen Antrag auf Abriss des bestehenden Gebäudes und Bau eines dreistöckigen Gebäudes zur Nutzung als zwei separate Wohnhäuser mit insgesamt 16 Schlafzimmern ab. Der Antragsteller hat das Recht, die Entscheidung beim VCAT anzufechten. Die Ablehnung des Antrags durch den Rat wird von den Bewohnern der Octavia Street und der Umgebung begrüßt. Über 150 Bewohner des Bezirks St. Kilda Hill sind Mitglieder einer Facebook-Gruppe, die die Gemeinde unerwartet bezüglich der Entwicklung zusammenbrachte. Eine Reihe von Mitgliedern der Gruppe engagierte einen professionellen Stadtplaner, der ihnen half, einen Einspruch auszuarbeiten, der erhebliche Bedenken innerhalb des Antrags hervorhob. Die Gruppe ist der Ansicht, dass der Standort der vorgeschlagenen Wohnhäuser vor allem aufgrund ihrer schieren Größe und Intensität und ihres Potenzials, negative Auswirkungen auf die Wohnqualität zu verursachen, wenn solche Auswirkungen bereits von den Bewohnern der Octavia Street akut wahrgenommen werden, unangemessen war. Die Gruppe lobte zwar die Politik des Rates, die Bereitstellung erschwinglicher Unterkünfte zu unterstützen, stellte jedoch auch fest, dass einige Standorte für andere besser geeignet sind, da sich Wohnheime tendenziell negativ auf die örtliche Wohnqualität auswirken, insbesondere auf Großbetriebe. Die Unterbringung in Wohnhäusern beinhaltet traditionell die Anmietung von Schlafzimmern anstelle von eigenständigen Wohnungen oder Einheiten und die Nutzung gemeinsamer Einrichtungen wie Badezimmer, Aufenthaltsräume, Küchen, Essbereiche und Wäschereien. Weitere Informationen finden Sie unter www.facebook.com/groups/octavia3182 Der Bauantrag wurde abgelehnt wegen der schlechten äußeren Gestaltung und des Erscheinungsbildes, wegen fehlender Übereinstimmung mit dem Denkmalcharakter im Osten des Grundstücks, wegen schlechter innerer Ausstattung für die Mieter aufgrund der Raumaufteilung. Interessanterweise wurde in der Begründung des Rates für die Ablehnung nicht ausdrücklich die Lage eines Wohnhauses in einem Gebiet erwähnt, in dem bereits Probleme mit der Sicherheit und den Annehmlichkeiten der Gemeinschaft im Zusammenhang mit dem sozialen Wohnungsbau in diesem Gebiet bestehen. Der Inhalt wird mithilfe künstlicher Intelligenz aus der Ausgangssprache übersetzt.