Der Albert Park Yacht Club feierte am 26. Februar sein 150-jähriges Bestehen. Zu den Feierlichkeiten gehörten ein Sail Past-Gruß und ein Bracelet-Rennen am Eröffnungstag, die voraussichtlich ein bedeutender und denkwürdiger Teil dieser Geschichte sein werden.
Der Albert Park Yacht Club blickt auf eine reiche Segelgeschichte auf dem See seit 1871 zurück und ist einer der ältesten Yachtclubs Australiens. Es begann, als die Kolonie Victoria erst 35 Jahre alt war und Melbourne eine Ansammlung von Townships war. Der Albert Park Yacht Club ist der älteste bestehende Binnenyachtclub in Victoria. Viele Menschen haben ihr Segeln im Albert Park Yacht Club gelernt und weiterentwickelt. Sie haben Fortschritte gemacht, um das Segeln in Gesellschaft zu genießen; viele sind gute Regattasegler auf Club-Niveau; und in nicht wenigen Fällen staatliche, nationale oder internationale Champions.
APYC heißt neue Mitglieder willkommen, wenn Sie daran interessiert sind, Segeln zu lernen. Antragsformulare sind auf der Website verfügbar
Treten Sie dem Club bei - Albert Park Yacht Club www.apyc.org.au
Ab dem 1. Februar 2022 hat sich die Stadt Port Phillip in Zusammenarbeit mit der Stadt Yarra und der Stadt Melbourne für den Prozess der viktorianischen Regierung angemeldet, bei dem 500 E-Scooter in jeder Stadt zur Verwendung auf Fahrradwegen, Radwegen, gemeinsamen Wegen und Straßen verteilt sind. E-Scooter werden durch den Einsatz von Geofencing auf diese Metrobereiche beschränkt und es gilt eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 20 km/h.
Lime und Neuron Mobility werden den Versuch durchführen, und Fahrten innerhalb der drei Gemeinden werden durch das Herunterladen der Lime- und Neuron-Apps ermöglicht.
Fahrer müssen sich an die meisten der gleichen Regeln wie Fahrradfahrer halten, einschließlich des Tragens eines Helms und des Verlangsamens, um Fußgängern auf gemeinsam genutzten Wegen Platz zu machen.
E-Scooter-Fahrer sollten sich wie Fahrradfahrer verhalten und bremsen, um Fußgängern Platz zu machen. Es wird spezielle „No-Go“- und „Go-Slow“-Zonen geben, in denen Geschwindigkeitsbegrenzungen in stark frequentierten Gemeinschaftsbereichen gelten. E-Scooter sind auf Gehwegen und Straßen mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung über 50 km/h nicht erlaubt.
Straßengärten, von denen viele Jahrzehnte alt waren, würden nach Belieben des Rates entfernt werden.